Gemeindewerke Schutterwald

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Gemeindewerke
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Gerald Diehl
Kirchstraße 2
77746 Schutterwald
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24-Stunden-Lieferantenwechsel

Neue Regelungen im Energiewirtschaftsgesetz

Seit dem 6. Juni 2025 gelten neue Fristen für Umzugsmeldungen. Rückwirkende An- oder Abmeldungen sind nicht mehr möglich. Die gesetzliche Grundlage ergibt sich aus einer EU-Richtlinie und deren Umsetzung in deutsches Recht durch das Energiewirtschaftsgesetz.

Weitere Hinweise finden Sie auf der Seite der Bundesnetzagentur und im Flyer

Checkliste - Umzüge rechtzeitig beim Energieversorger melden (PDF)